Sicherungsschein
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen auch im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters, dass Sie Ihre bezahlten Leistungen erhalten bzw. den gezahlten Reisepreis zurück erstattet bekommen.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Sie buchen Ihren Urlaub lange im Voraus. Was aber, wenn Sie oder enge Familienangehörige kurz vor Reiseantritt krank werden und Sie Ihre Reise nicht antreten können? Für Ihr gebuchtes Pauschalarrangement entstehen Stornokosten. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie übernimmt für Sie alle anfallenden Stornogebühren. Den Vordruck für den Abschluss der Versicherung erhalten Sie von uns mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Die Reiserücktrittsverischerung beinhaltet bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
- (Stornokosten) aus versichertem Grund
o bei Nichtantritt der Reise
o bei Nichtnutzung des Mietobjekts
o Ersatz der zusätzlich entstehenden
- Hinreise-Mehrkosten,wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Versicherungsschutz
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
